Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Auftragnehmerin (Sindy Thiergart (geb. Hoinkis)) und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Auftragsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Gegenstand eines Vertrages beruht ausschließlich auf der Schriftform und den getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Ein Dienstleistungsvertrag zwischen Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) und dem Auftraggeber gilt als zustande gekommen, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen und der Auftraggeber den Auftrag nicht unverzüglich abgelehnt hat. Beanstandungen/Änderungswünsche einer schriftlichen Auftragsbestätigung sind vom Auftraggeber unverzüglich vorzunehmen und im Vorfeld mit Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) abzusprechen. Ist dem nicht der Fall, wird der Auftrag ansonsten als verbindlich erteilt angesehen.

2.2 Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) ist verpflichtet, die Aufträge nach besten Wissen und Gewissen sowie gemäß der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Übersetzer/innen abzuleisten.

2.3 Die von Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) zu erbringenden Tätigkeiten richten sich im Einzelfall nach der Beschreibung im jeweiligen Angebot/Auftragsbestätigung. Zu darüber hinausgehenden Tätigkeiten ist Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) grundsätzlich nicht verpflichtet.


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.

3.2 Wird ein von Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) vorgelegter Dienstleistungsvertrag (Auftragsbestätigung) vom Auftraggeber nicht unterschrieben, die gewünschten Dienstleistungen jedoch in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit (stillschweigende Annahme). In diesem Fall waren dem Auftraggeber die Konditionen, zu welchen er die Dienstleistungen von Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) in Anspruch genommen hat, bekannt.

3.3 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.


4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit eher beendet werden, ist die vereinbarte Zeit zu vergüten, unbeschadet des Rechtes von Sindy Thiergart (geb. Hoinkis), in dieser Zeit weitere Einkünfte zu erzielen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes schriftlich geregelt.

4.3 Als veranschlagte Einsatzzeit gilt prinzipiell die Dolmetschzeit vor Ort zuzüglich der Fahrt- und Wartezeiten. Die Honorierung der anfallenden Vorbereitungszeit wird im entsprechenden Einzelfall schriftlich geregelt. Bei Einsätzen gilt bei der Dolmetschzeit eine zu berechnende Mindesteinheit von einer Stunde. Die Dienstleistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart, dann im Halbstundentakt berechnet. Bei den Fahrtkosten, die pro Einsatz erhoben werden, handelt es sich um gefahrene Autokilometer oder anfallenden Kosten für den ÖPNV/ DB. Fahrtzeiten werden mit ganzem Stundensatz zzgl. Fahrtkosten und gegebenenfalls Spesen berechnet. Zum Honorar kommen noch evtl. Nebenkosten wie z. B. Post- und Telefongebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzu.

4.4 Ist Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) die Ausführung des Vertrages aufgrund falscher Angaben bei der Auftragserteilung oder aus anderen berufsethischen Gründen nicht zuzumuten, so ist sie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Verpflichtung seitens des Auftraggebers zur Zahlung des vereinbarten Honorars entfällt.

4.5 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.4 vor Beginn des Vertrages ist Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) für diesen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) verschuldet sind, ganz oder teilweise vor dem Einsatz storniert, ist das vereinbarte Honorar wie folgt zu zahlen:
Bei Stornierung
Bis 14 Werkstage vor Beginn des Einsatzes kostenfrei
Bis 7 Werkstage vor Beginn des Einsatzes 25% des Auftragswertes
Bis 3 Werkstage vor Beginn des Einsatzes 50 % des Auftragswertes
weniger als 3 Werkstage vor Beginn des Einsatzes 100 % des Auftragswertes

4.6 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung unbar ohne jeden Abzug auf das Konto von Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) unter Angabe der Rechungsnummer zu zahlen, es sei denn, es wurden andere Zahlungsziele vereinbart. Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können Teilrechnungen entsprechend der bereits geleisteten Arbeit gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind.

4.7 Für jede Mahnung werden Mahngebühren von 5 Euro berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) nach Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent (öffentliche Träger) oder fünf Prozent (Privatkunden) des Gesamtbetrags zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.8 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent.


5. Störung, höhere Gewalt

Für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.


6. Leistungsumfang

6.1 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

6.2 Die Dolmetschleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Aufgabe der Dolmetscherin ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache (Deutsche Gebärdensprache oder deutsche Lautsprach). Von der Dolmetschleistung kann erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt.


7. Verschwiegenheitspflicht

7.1 Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Aufgrund des Berufes unterliegt Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) der Berufs- und Ehrenordnung und somit einer strikten Schweigepflicht und sieht sich seinen Kunden gegenüber verpflichtet, alle Informationen stets streng vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet mündlich übertragende Informationen, aber vor allem auch den Umgang mit überlassenen Materialien zur Vorbereitung der Einsätze (Redeskripte, Präsentationen etc.).

7.2 Beauftragende Kunden berechtigen Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften, die von ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für den unternehmensinternen Gebrauch bzw. zum Auftragsabwicklung, zur Abrechnung mit Kostenträgern und zur Vorbereitung auf die Dolmetscheinsätze zu verarbeiten und zu speichern. Ohne das ausdrückliche Einverständnis der Kunden werden diese Daten nicht an Dritte (z. B. Kostenträger) weiter gegeben.


8. Arbeitsbedingungen

8.1 Innerhalb von Dolmetscheinsätzen jeder Art (Kongresse, Tagungen u. ä.) ist ein optimales Hören und Sehen für die arbeitende Dolmetscherin unabdingbar. Hierfür trägt der Auftraggeber Sorge und stellt für eine gute Akustik, wenn nötig, Headsets oder geeignete Lautsprecher (Audiomonitore) zur Verfügung. Bei Präsentationen auf Großbildleinwand bekommt die Dolmetscherin die Möglichkeit, das Präsentierte auf dafür bereitgestellte Laptops/ Monitore oder in Papierform zu verfolgen, um eine adäquate Verdolmetschung zu gewährleisten. [Gebärdensprachdolmetscher/innen arbeiten üblicherweise dem Publikum zugewandt und haben die Präsentation im Rücken. Da die Präsentation auch Inhalt der Verdolmetschung ist, wird dieser Monitor benötigt.] Es obliegt weiterhin dem Auftraggeber, für die Bereitstellung geeigneter Mikrofone für eine reibungslose Verdolmetschung von der Gebärdensprache in die Lautsprache zu sorgen. Für eine optimale Ausleuchtung des Standortes der Dolmetscherin ist zu sorgen.

8.2 Das Dolmetschprodukt ist nur für die aktuelle Situation (Hören und/ oder Sehen) bestimmt und darf nicht ohne vorherige Genehmigung oder Absprache mit Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) aufgezeichnet werden. Eine Aufzeichnung für das Fernsehen oder den Rundfunk bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Sindy Thiergart (geb. Hoinkis).

8.3 Musikalische und andere künstlerische Darbietungen (Lieder, Lyrik, Improvisationen, Theater und ähnliches) werden nur nach Absprache und vorbereitet gedolmetscht.

8.4 Vorbereitungen sind für ein optimales Dolmetschprodukt unabdingbar. Dolmetscher sind aufgrund Ihrer Berufs- und Ehrenordnung verpflichtet, stets optimal vorbereitet in die entsprechenden Situationen zu gehen. Der Auftraggeber hat daher im eigenen Interesse den Dolmetscher mit entsprechenden Informationen zu versorgen. Diese Informationen bzw. dieses Material wird selbstverständlich höchstvertraulich behandelt.

8.5 Dolmetscher arbeiten in der Regel in Doppelbesetzung. Beim Dolmetschen handelt es sich um einen hochkomplexen Prozess, welcher hohe fachliche und dolmetschtechnische Kompetenzen voraussetzt. Als Gebärdensprachdolmetscherin handel ich nach der Berufs- und Ehrenordnung, nach dieser soll der/die Dolmetscher/in gewissenhaft und bei höchstmöglicher Qualität arbeiten. Die Doppelbesetzung richtet sich nach Einsatzdauer und Einsatzgebiet und wird zuvor Vertraglich vereinbart. Bei Einsetzen ab einer Stunde ist stehst eine Doppelbesetzung vorgesehen, so weit nicht anders schriftlich vereinbart wurde.

8.6 Pausenzeiten werden, soweit nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, wie folgt eingerichtet:
- nach einer Einsatzzeit von 1 Stunde: mind. 10 Minuten Pause
- nach einer Einsatzzeit von 4 Stunden: mind. 45 Minuten Pause


9. Honorar

9.1 Gebärdensprachdolmetscher unterliegen generell keiner Honorarverordnung. Sie haben das Recht, ihre Honorare selbst auszuhandeln.

9.2 Für einige spezielle Fälle ist die Honorierung der Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern auf Seiten der Kostenträger geregelt, die im Folgenden aufgelistet sind (in der jeweils gültigen Fassung).
- JVEG, §§ 5, 8, 9
- BIH ab dem 01.01.2009 Honorierung nach JVEG §§ 8, 9
- Sozialverwaltungsverfahren: SGB X, § 19, Absatz 1 iVm JVEG
- Verwaltungsverfahren: LGBG § 12 iVm JVEG
- Ausführung von Sozialleistungen (z. B. Arzt, Elternabend Kita): SGB I, §17 iVm JVEG


10. Gerichtsstand

10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Dolmetscherin Sindy Thiergart (geb. Hoinkis).


11. Sonstige Bestimmungen

Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


12. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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Gebärdensprachdolmetscherin Sindy Thiergart (geb. Hoinkis) in Dresden und Sachsen
Sindy Thiergart (geb. Hoinkis)
Dipl.-Gebärdensprachdolmetscherin (FH)

Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Gebärdensprachdolmetscherin für die deutsche Gebärdensprache


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